Einkommensteuer:
EST / LST
Anbei die momentan gültigen Sätze zur Berechnung der Einkommensteuer:
ArbeitnehmerInnen beziehen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Diese Einkünfte unterliegen der Lohnsteuer.
Die Lohnsteuer ist eine spezielle Form der Einkommenssteuer.
Der Arbeitgeber berechnet diese bei der Gehalts-/Lohnauszahlung,
und führt diese direkt an das Finanzamt ab.
Einkommen (EK) in EURO |
Berechnungsformel (EK=Jahreseinkommen) |
Grenz- steuersatz |
---|---|---|
bis 11.000 |
keine Besteuerung | 0 % |
über 11.000 bis 18.000 |
(EK-11.000) x 1.750/7.000 | 25 % |
über 18.000 bis 31.000 |
(EK-18.000) x 4.550/13.000 + 1.750 | 35 % |
über 31.000 bis 60.000 |
(EK-31.000) x 12.180/29.000 + 6300 | 42 % |
über 60.000 bis 90.000 |
(EK-60.000) x 14.400/30.000 + 18.480 | 48 % |
über 90.000 bis 1.000.000 |
(EK-90.000) x 455.000/910.000 32.880 | 50 % |
über 1.000.000 |
(EK-1.000.000) x 0,55 + 487.880 | 55 % |
Anhand der Grenzsteuersätze ist ersichtlich, wie jeder zusätzliche Euro in der jeweiligen Einkommensstufe besteuert wird. |
Beschränkt Steuerpflichtige:
Hier ist dem Einkommen ein Betrag von EUR 9.000,-- hinzuzurechnen.
Feste Steuersätze:
Es gibt auch feste Steuersätze im Einkommensteuergesetz;
darauf wollen wir hier aber nicht näher eingehen,
da diese für die Personalverrechnung nicht von Bedeutung sind.