Einkommensteuer:

EST / LST

Anbei die momentan gültigen Sätze zur Berechnung der Einkommensteuer:

ArbeitnehmerInnen beziehen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Diese Einkünfte unterliegen der Lohnsteuer.
Die Lohnsteuer ist eine spezielle Form der Einkommenssteuer.
Der Arbeitgeber berechnet diese bei der Gehalts-/Lohnauszahlung,
und führt diese direkt an das Finanzamt ab.

Einkommen
(EK) in EURO
Berechnungsformel (EK=Jahreseinkommen) Grenz-
steuersatz
bis
11.000
keine Besteuerung 0 %
über 11.000
bis 18.000
(EK-11.000) x 1.750/7.000 25 %
über 18.000
bis 31.000
(EK-18.000) x 4.550/13.000 + 1.750 35 %
über 31.000
bis 60.000
(EK-31.000) x 12.180/29.000 + 6300 42 %
über 60.000
bis 90.000
(EK-60.000) x 14.400/30.000 + 18.480 48 %
über 90.000
bis 1.000.000
(EK-90.000) x 455.000/910.000 32.880 50 %
über
1.000.000
(EK-1.000.000) x 0,55 + 487.880 55 %
  Anhand der Grenzsteuersätze ist ersichtlich, wie jeder zusätzliche Euro in der jeweiligen Einkommensstufe besteuert wird.  

Beschränkt Steuerpflichtige:

Hier ist dem Einkommen ein Betrag von EUR 9.000,-- hinzuzurechnen.

Feste Steuersätze:

Es gibt auch feste Steuersätze im Einkommensteuergesetz;
darauf wollen wir hier aber nicht näher eingehen,
da diese für die Personalverrechnung nicht von Bedeutung sind.