Geringfügig

  • Geringfügigkeitsgrenzen:

Geringfügig Beschäftigte:

Die Geringfügigkeitsgrenze ist ein Betrag, den das Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung NICHT überschreiten darf; auch nicht nur um 1 CENT.

Diese Regelung(en) unterliegt einer jährlichen Aufwertung; siehe Tabelle(n).
Mit 1. Jänner 2017 wurde die tägliche Geringfügigkeitsgrenze aufgehoben.
Ob ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt oder nicht, ist nur mehr die monatliche Geringfügigkeitsgrenze maßgebend.

Bei einer geringfügigen Beschäftigung ist das Bruttoentgelt gleich Nettoentgelt, da vom Arbeit-/Dienstnehmer keine SV-Beiträge und keine Lohnsteuer zu zahlen sind.
Als Lohnnebenkosten fallen für den DG nur die Mitarbeitervorsorgekasse Beiträge (MV mit 1,53%) an.
Ebenso ist ein Unfallversicherungsbeitrag (UV-Beitrag) in Höhe von 1,40 % des gebührenden Entgelts (auch für Sonderzahlungen) zu entrichten.
Sonstige Lohnnebenkosten richten sich nach Gehalts-/Lohnhöhe und Anzahl der gesamt zeitgleich angemeldeten beschäftigten "Geringfügigen".
Hier gibt es einige Sonderregelungen und Freigrenzen für kleinere Betriebe mit nur einem oder zwei geringfügig Angestellten.

Geringfügigkeitstabelle von 2018 bis laufend:

J A H R Einkommen pro Monat
2 0 2 0 460,66
2 0 1 9 446,81
2 0 1 8 438,05

Geringfügigkeitstabelle von 2010 bis 2017:

J A H R Einkommen pro Monat Einkommen pro Tag
2 0 1 7 425,70 seit 01.01.2017 abgeschafft
2 0 1 6 415,72 31,92
2 0 1 5 405,98 31,17
2 0 1 4 395,31 30,35
2 0 1 3 386,80 29,70
2 0 1 2 376,26 28,89
2 0 1 1 374,02 28,72
2 0 1 0 366,33 28,13

Möglichkeit Selbstversicherung:

Geringfügig Beschäftigte nach dem ASVG haben die Möglichkeit, sich um einen (Stand 2019) monatlichen Beitrag von 63,07 Euro in der Pensions-/Krankenversicherung selbst zu versichern. In solchem Fall haben Sie Anspruch auf Krankengeld und Wochengeld.

Mit Abschluss einer Selbstversicherung erwerben Sie pro Monat einer geringf. Beschäftigung einen vollen Versicherungsmonat, welcher sowohl in der Kranken- als auch in der Pensionsversicherung als Beitragsmonat zählt.

Ansonsten sind geringf. Beschäftigte "nur" Unfall versichert.

Geringfügig Beschäftigte sind jedoch nie Arbeitslosen versichert ! ! !