FABO+

Familienbonus seit 01.01.2019

Seit 01/19 steht allen unbeschränkt Steuerpflichtigen mit Kindern, für die sie Familienbeihilfe erhalten, auch der Familienbonus plus zu.

Folgende Dokumente sind dafür notwendig:

  • Ausgefülltes Formular E 30 (Antrag)
  • Finanzamtsbestätigung über Familienbeihilfeanspruch
  • Verpflichtung zur Alimentationszahlung: Nachweis Zahlung des vollen Unterhaltsanspruchs (z.B. Gerichtsbescheid/Unterhaltszahlungsbelege oder Arbeitnehmer-Veranlagungsbescheid des vorangegangenen Jahres, in dem Unterhaltsabsetzbetrag berücksichtigt wurde)
  • Formular E 31 bei Änderung der Verhältnisse (z.B. Wegfall der Familienbeihilfe)

Danach ist auf der monatlichen Lohn-/Gehaltsabrechnung der Familienbonus extra auszuweisen.

FABO+ = Steuerabsetzbetrag

Beim Familienbonus plus handelt es sich um einen Steuerabsetzbetrag, d.h., er reduziert direkt die Lohnsteuer vor Abzug aller anderen Absetzbeträge (z.B. Alleinverdiener-/ Alleinerzieherabsetzbetrag).
Er ist jedoch nicht erstattungsfähig; eine über die berechnete LST hinausgehende Refundierung ist jedoch nicht möglich.

Die Höhe ist vom Alter des Kindes abhängig und ebenso vom Land, in welchem das Kind ständig wohnt.

Österreich / EU-Ausland oder Schweiz:
Bis zum 18. Geburtstag EUR 125,-- mtl.
Ab 18. Geburtstag EUR 41,68 mtl.

Übriges Ausland = kein Anspruch
EU-Ausland/Schweiz Sätze werden jeweils angepasst -über den Index der Lebenshaltungskosten- vom BMF je Land bekannt gegeben.