FABO+
Familienbonus seit 01.01.2019
Seit 01/19 steht allen unbeschränkt Steuerpflichtigen mit Kindern, für die sie Familienbeihilfe erhalten, auch der Familienbonus plus zu.
Folgende Dokumente sind dafür notwendig:
- Ausgefülltes Formular E 30 (Antrag)
- Finanzamtsbestätigung über Familienbeihilfeanspruch
- Verpflichtung zur Alimentationszahlung: Nachweis Zahlung des vollen Unterhaltsanspruchs (z.B. Gerichtsbescheid/Unterhaltszahlungsbelege oder Arbeitnehmer-Veranlagungsbescheid des vorangegangenen Jahres, in dem Unterhaltsabsetzbetrag berücksichtigt wurde)
- Formular E 31 bei Änderung der Verhältnisse (z.B. Wegfall der Familienbeihilfe)
Danach ist auf der monatlichen Lohn-/Gehaltsabrechnung der Familienbonus extra auszuweisen.
FABO+ = Steuerabsetzbetrag
Beim Familienbonus plus handelt es sich um einen Steuerabsetzbetrag, d.h., er reduziert direkt die Lohnsteuer vor Abzug aller anderen Absetzbeträge (z.B. Alleinverdiener-/ Alleinerzieherabsetzbetrag).
Er ist jedoch nicht erstattungsfähig; eine über die berechnete LST hinausgehende Refundierung ist jedoch nicht möglich.
Die Höhe ist vom Alter des Kindes abhängig und ebenso vom Land, in welchem das Kind ständig wohnt.
Österreich / EU-Ausland oder Schweiz:
Bis zum 18. Geburtstag EUR 125,-- mtl.
Ab 18. Geburtstag EUR 41,68 mtl.
Übriges Ausland = kein Anspruch
EU-Ausland/Schweiz Sätze werden jeweils angepasst -über den Index der Lebenshaltungskosten- vom BMF je Land bekannt gegeben.